Risikounfallversicherung
Die private Unfallversicherung untergliedert sich in folgende Bausteine:
Unfall-Invalidität
In der Unfallversicherung geht es um die körperliche Unversehrtheit. Erleiden Sie bei einem Unfall, der zum mitversicherten Umfang des Tarifs gehört, eine bleibende körperliche Beeinträchtigung, so leistet die Versicherung entsprechend des festgestellten Invaliditätsgrades. Je höher der Grad desto höher die Leistung. Durch so genannte Progressionen und Mehrleistungssysteme kann es so dazu kommen, das trotz einer Grundversicherungssumme von nur 100.000,-Euro im Falle einer Vollinvalidität bis zu 500.000,-Euro ausgezahlt werden. Der unfallbedingte Verlust der Sehkraft eines Auges zum Beispiel stellt bereits 50% Invalidität dar. Sie können also als Unfallinvalide meist noch voll am Alltags- und Arbeitsleben teilnehmen.
Unfalltod
Hier leistet der Versicherer in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nach Unfalleintritt an den Folgen verstirbt.
Viel wichtiger ist jedoch, dass Sie sich in Höhe der Todesfallsumme einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung zahlen lassen können sofern Sie bis zur endgültigen Feststellung der Invalidität z.B. medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen oder müssen, die Ihre Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger eventuell nicht übernimmt.
Die Invaliditätssumme wird in der Regel erst ein Jahr nach Eintritt des Unfalls geleistet, da erst zu diesem Zeitpunkt medizinisch feststellbar ist, ob die Folgen des Unfalls medizinisch behoben werden können, oder eine unfallbedingte Beeinträchtigung bleibt. Wurde ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung gewährt, wird dieser von der endgültigen Zahlung in Abzug gebracht.
Übergangsleistung
Die Übergangsleistung ist eine Leistung, die die Zeit zwischen Eintritt eines Unfalls und endgültiger Feststellung der Invaliditätsleistung finanziell überbrücken soll. Die Invaliditätsleistung wird in der Regel erst ein Jahr nach Eintritt des Unfalls geleistet, da erst zu diesem Zeitpunkt medizinisch feststellbar ist, ob die Folgen des Unfalls medizinisch kuriert werden können, oder eine unfallbedingte Beeinträchtigung zurückbleibt. Mit der Übergangleistung können Sie so bis zur endgültigen Zahlung der Invaliditätsleistung z.B. medizinische Leistungen finanzieren, die die Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger eventuell nicht trägt. Entgegen dem Vorschuss im Rahmen der Todesfallsumme handelt es sich hier um eine separate Versicherungssumme, die nicht von der Abschlussleistung in Abzug gebracht wird.
Unfallkrankenhaustagegeld
Hierbei handelt es sich um eine Entschädigungsleistung während einer stationären Behandlung. Wenn ein versichertes Unfallereignis Sie zum Aufenthalt in einem Krankenhaus führt können Sie mit dem Unfallkrankenhaustagegeld z.B. die Kosten für die Zuzahlung im Krankenhaus bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder Gebühren für Telefon und Fernsehen abdecken. In den ersten 28 Tagen kommt zusätzlich ein Genesungsgeld in gleicher Höhe hinzu - ohne Zuzahlung bei Ihren Tarifbeiträgen.
kosmetische Operationen
Wenn nach einem Unfall zum Glück keine gesundheitlichen, doch aber unangenehme optische Spuren bleiben, dann deckt dieser Tarif die Kosten einer kosmetischen Operation ab. So können sie nach einem versicherten Unfallereignis Narben z.B. im Gesicht aus Schönheits-Gründen korrigieren lassen.
Unfallrente
Im Gegensatz zur Einmalzahlung der Unfall-Invaliditäts-Versicherung leistet die Unfall-Rente monatlich in der vereinbarten Höhe. Wenn Sie durch ein versichertes Unfallereignis einen dauerhaften Invalidität von über 50% erleiden wird Ihre Unfallrente ein Leben lang gezahlt. Somit ist dieser Tarif besonders für junge Menschen eine wichtige Absicherung wenn sie noch keine oder nur geringe Ansprüche an andere Versorgungsträger haben.
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