Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorsorgeversicherungen. Sie leistet im Falle einer bleibenden Invalidität durch ein versichertes Unfallereignis mit einer einmaligen Kapitalleistung und verschiedenen möglichen Zusatzleistungen. Mit der einmaligen Kapitalleistung können Kosten für z.B. medizinische Maßnahmen, oder den behindertengerechten Umbau einer Immobilie, deren Entschuldung oder der behindertengerechten Umbau Ihres Fahrzeugs gezahlt werden. Kosten also, die in der Regel nicht aus dem Volumen der Erwerbsminderungsrente (staatl. Versorgung) oder einer privaten Berufsunfähigkeitsrente geleistet werden können. Da diese häufig nur auf die privaten monatlichen Bedürfnisse ausgelegt sind, reichen sie daher oftmals bestenfalls zur Begleichung der Kosten des Lebensunterhalts wie z.B. Miete, Verpflegung, Telefon, Versicherungen etc.
Eine private Unfallversicherung untergliedert sich grundsätzlich in folgende Bausteine:
Unfall-Invalidität
In einer Unfallversicherung geht es um die körperliche Unversehrtheit. Erleiden Sie bei einem Unfall, der zum mitversicherten Umfang des Tarifs gehört eine bleibende körperliche Beeinträchtigung, so leistet die Versicherung entsprechend des festgestellten Invaliditätsgrades. Je höher der Grad, desto höher die Leistung. Durch so genannten Progressionen und Mehrleistungssysteme kann es so dazu kommen, dass trotz einer Grundversicherungssumme von nur 100.000,- € im Falle einer Vollinvalidität bis zu 500.000,- € ausgezahlt werden. Der unfallbedingte Verlust der Sehkraft eines Auges zum Beispiel stellt in der Regel bereits 50% Invalidität dar; Sie können also auch als so genannter Unfallinvalide durchaus noch voll am Alltags- und Arbeitsleben teilnehmen.
Übergangsleistung
Eine Übergangsleistung ist eine Leistung, die die Zeit zwischen Eintritt eines versicherten Unfallereignisses und endgültiger Feststellung der Invaliditätsleistung finanziell überbrücken soll. Die Invaliditätsleistung wird in der Regel erst ein Jahr nach Eintritt des Unfalls geleistet, da erst zu diesem Zeitpunkt medizinisch feststellbar ist, ob die Folgen des Unfalls medizinisch kuriert werden können, oder eine unfallbedingte Beeinträchtigung zurückbleibt. Mit der Übergangleistung können so bis zur endgültigen Zahlung der Invaliditätsleistung z.B. medizinische Leistungen finanziert werden, die die Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger eventuell nicht trägt. Im Unterscheid zum Vorschuss im Rahmen der Todesfallsumme handelt es sich hier um eine separate Versicherungsleistung, die nicht von der abschließenden Invaliditätsleistung in Abzug gebracht wird.
Unfallkrankenhaustagegeld
Hierbei handelt es sich um eine Entschädigungsleistung während einer stationären Behandlung nach einem Unfall. Wenn ein versichertes Unfallereignis zum Aufenthalt in einem Krankenhaus führt, können Sie mit einem Unfallkrankenhaustagegeld z.B. die Kosten für die Zuzahlung im Krankenhaus bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder Gebühren für Telefon und Fernsehen abdecken. In den ersten 28 Tagen kommt zusätzlich ein Genesungsgeld in gleicher Höhe hinzu – und dies regelmäßig ohne Zuzahlung bei Ihren Tarifbeiträgen.
kosmetische Operationen
Wenn nach einem versicherten Unfallereignis zum Glück keine gesundheitlichen, doch aber optische Spuren zurückbleiben, deckt dieser Tarif die Kosten einer kosmetischen Operation ab. So können sie nach einem versicherten Unfallereignis z.B. Narben im Gesicht oder durch Unfall beschädigte Zähne aus Schönheits-Gründen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme korrigieren lassen.
Unfallrente
Im Gegensatz zu einer Einmalzahlung einer Unfall-Invaliditäts-Versicherung leistet die Unfall-Rente monatlich Zahlungen in der vereinbarten Höhe. Wenn Sie durch ein versichertes Unfallereignis eine dauerhafte Invalidität von über 50% erleiden, wird Ihre Unfallrente in der Regel ein Leben lang gezahlt. Somit kann dieser Tarif besonders für junge Menschen eine wichtige Absicherung bieten, wenn noch keine oder nur geringe Ansprüche an andere Versorgungsträger / oder -Wege bestehen.
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Unfalltod
Hier leistet der Versicherer in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres nach Unfalleintritt an den Folgen des Unfalls verstirbt.
Viel wichtiger ist jedoch, dass Sie sich bei Einschluss der Todesfallabsicherung im Schadenfall einen Vorschuss auf die Invaliditätsleistung in Höhe der Todesfallsumme zahlen lassen können, sofern die zu erwartende Invaliditätsleistung entsprechend hoch ist und Sie z.B. bis zur endgültigen Feststellung der Invalidität medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen oder müssen, die Ihre Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger eventuell nicht übernimmt.
Eine Invaliditätssumme wird in der Regel erst ein Jahr nach Eintritt des Unfalls geleistet, da erst zu diesem Zeitpunkt medizinisch feststellbar ist, ob die Folgen des Unfalls medizinisch behoben werden können, oder eine unfallbedingte Beeinträchtigung zurückbleibt. Wurde ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung gewährt, wird dieser regelmäßig von der endgültigen Zahlung in Abzug gebracht.

