Haftpflichtversicherung

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt im § 823 sinngemäß, dass Derjenige, der einem Anderen schuldhaft einen Schaden verursacht, diesem auch zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet ist.

Aus dem alltäglichen Leben ergeben sich immer wieder Risiken. Kommt es hierbei als Privatperson, oder z.B. als Halter eines Hundes, dem Besitz einer Immobilie oder dem Betreiben eines Öltanks zu einem Personen- oder Sachschaden, ist der durch Sie zu erbringende Schadensersatz aus Ihrer persönlichen gesetzlichen Haftung oftmals nicht aus den vorhandenen finanziellen Mitteln erbringbar.

Die Folge hieraus kann den finanziellen Ruin und damit eine existenzielle Gefährdung darstellen.

Eine Haftpflichtversicherung kann Sie gegen diese Folgen schützen. Sie begleicht hierbei regelmäßig durch Sie oder Ihr Eigentum hervorgerufene Schäden Dritter, solange diese nicht vorsätzlich verursacht worden sind.