Krankenhaustagegeld (KHTG)

Die Leistungen eines Krankenhaustagegeldes können bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) z.B. für die tägliche Zuzahlung genutzt werden, die bei einem Krankenhausaufenthalt berechnet wird. Auch können die Leistungen des KHTG bei GKV-Versicherten und privat Versicherten für Kosten wie Fernseher / Telefon und ähnliches verwendet werden.