Kraftfahrtversicherung

Wenn Sie ein neues Auto gekauft haben und dieses bei uns versichern lassen möchten, oder von einer anderen Versicherungsgesellschaft zu uns wechseln wollen, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot und schicken Ihnen eine Deckungskarte zur Zulassung bzw. Ummeldung zu.

Worauf Sie achten sollten

Über die Zulassung Ihres Fahrzeuges erlangen Sie automatisch Versicherungsschutz im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern Sie die Ihnen gestellte Rechnung hierzu auch umgehend begleichen. Bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von ca. 5 Jahren (in besonderen Fällen auch länger)  ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung in der Regel ratsam, um im Falle eines hohen Eigenschadens oder Totalschadens die Reparaturkosten bestreiten, oder ein neues Fahrzeug erwerben zu können.  Bei älteren Fahrzeugen oder im Anschluss an eine Vollkaskoversicherung empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Der nach unserer Erfahrung am häufigsten auftretende Schaden bei solchen Fahrzeugen ist der Glasbruch, wobei auch ein Steinschlag, der durch die volle Dicke der Frontscheibe geht, als Glasbruch zu verstehen ist. Der Austausch einer solchen Scheibe kann je nach Modell zwischen 250,- € und 2.000,- € kosten.

Auch der Abschluß einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in jedem Falle empfehlenswert (siehe Rechtsschutzversicherungen).

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung eines Fahrzeugs

  • Deckungskarte der Versicherungsgesellschaft (erhalten Sie bei uns, senden wir Ihnen gerne zu).
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, bei Neuwagen nur den Fahrzeugbrief. Der Fahrzeugschein wird dann erstmalig von der betreffenden Zulassungsstelle erstellt.
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen die umgemeldet werden, benötigen Sie zusätzlich die Unterlagen der letzten ASU (Abgassonderuntersuchung) / TÜV Abnahme, bei Fahrzeugen die abgemeldet waren, müssen diese neu erstellt werden.