Riesterrente / Zulagenrente

Die umgangssprachliche Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine staatliche Zulage ins Leben gerufen hat.

Voraussetzung für den Abschluss dieser subventionierten Form der Altersversorgung ist ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis. Aber auch, wenn Sie in keinem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis stehen, z.B. als Hausfrau/Hausmann oder in einem selbständigen Beruf, können Sie sich als Ehepartner einer förderfähigen Personsich über die Zulagenrente absichern.

Um die Zulagen auch in voller Höhe zu erhalten, müssen für die Jahre 2006 / 2007 3%, und ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 1.575,- / 2100.- € (inklusive der Zulagen) dem Vertrag zugeführt werden.

Eine Förderung erhalten Sie selbst, als Versicherter, und auch für jedes Ihrer Kinder mit einer bis 2008 steigenden Zulage. Weiterhin können die Leistungen im Alter frühestens ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden und können nur in Form einer Rente in Anspruch genommen werden.

Lediglich ein kleinerer Teil (30% des Kapitals zum Endalter) kann im Alter kapitalisiert werden. Bei Verheirateten empfiehlt sich dabei in der Regel der Abschluss eines Vertrages beider Ehepartner, denn nur so ist im Falle des Todes eines Ehepartners in der Ansparphase die Übertragung des Kapitals auf den Vertrag des noch lebenden Ehepartners möglich. Denn besteht für den Ehepartner kein Vertrag, fällt das Kapital aus dem Vertrag des verstorbenen Ehepartners unter Umständen der Versichertengemeinschaft zu.

Gerne bieten wir Ihnen neben den klassischen Produkten in diesem Bereich auch die Variante der fondsgebundenen Anlage an, die Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Laufzeit Ihres Vertrages an denEntwicklungen der Finanzmärkte zu partizipieren.

Für Informationen zu den Förderbeiträgen, hier eine Tabelle (PDF) .