Rentenversicherung
Eine Rentenversicherung ist grundsätzlich ein ausschließlich kapitalbildender Vorsorgetarif. Hier wird bewusst auf die Auszahlung einer fixen Todesfallsumme verzichtet, um alle geleisteten Beiträge (abzüglich etwaiger Kosten und Steuern) direkt dem „Spartopf“ zuzuführen. Auch hier gibt es wieder verschiedene Varianten, das sich aufbauende Kapital anzulegen. Im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers in der Ansparphase, wird , je nach Tarif, in der Regel das bis dahin angesparte Kapital zuzüglich der erwirtschafteten Erträge ausgezahlt. Nach Beginn der Rentenphase (Ausschüttung des angesparten Kapitals in Form einer lebenslangen Rente) wird, je nach Tarif, regelmäßig das zum Ende der Sparphase vorhandene Kapital abzüglich der bereits geleisteten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ kann sich der Versicherungsnehmer im Alter zumeist auch für die einmalige Auszahlung des Kapitals anstatt der Rentenleistung entscheiden. (siehe hierzu steuerliche Behandlung von Renten- / Lebensversicherung mit Einmalzahlung im Alter unter Kapitallebensversicherung)
Entscheiden Sie sich im Alter für eine lebenslange Rentenzahlung, so müssen in der Regel nicht, wie sonst üblich, 50% der erwirtschafteten Erträge versteuert werden. Die Rente wird stattdessen regelmäßig mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert, der in der Regel einen geringen Teil der monatlichen Rente aus diesem Vertrag ausmacht. Im Alter von 65 Jahren gilt zurzeit ein Steuersatz von 18% auf die Rentenleistungen aus solch einem Vertrag.
Steuerliche Behandlung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Vertragsbeginn nach dem 01.01.2005
Um mit dem weitläufigen Vorurteil der hohen Steuerabgaben bei dieser Versicherungsform aufzuräumen, hier ein kleines Rechenbeispiel: Bei Auszahlung einer klassischen Kapitallebensversicherung müssen (für Verträge die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden) 50% der Erträge, bei Auszahlung zum Ablauf frühestens zum 60 Lebensjahr, dem individuellen Steuersatz unterworfen werden –. Würde also eine Leistung in Höhe von 100.000,- € ausgezahlt werden, von denen 60.000,- € eingezahlte Beiträge sind und 40.000,- € die erzielten Erträge, dann müßten 50% aus 40.000,- €, also 20.000,- € der individuellen Steuer unterworfen werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von beispielsweise 26% betrüge die steuerliche Belastung somit 5.200,- €. Im Rahmen dieses Beispiels stünden also 94.800,-Euro zur freien Verfügung.
Die Rentenversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeits- oder Beitragsbefreiungsversicherung kombiniert werden. Siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung.
Gerne bieten wir Ihnen neben den klassischen Produkten auch die Variante der fondsgebundenen Anlage, die Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Laufzeit Ihres Vertrages an den Entwicklungen der Finanzmärkte zu partizipieren.
