Lebensversicherung

Risikolebensversicherung


Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung dient die Risiko-Variante lediglich der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung kann mit einer Berufsunfähigkeits- oder Beitragsbefreiungsversicherung kombiniert werden. Siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Risikolebensversicherung stellt somit oftmals eine günstige Variante der Hinterbliebenenversorgung oder der Besicherung eines Schuldverhältnisses wie z.B. eines  Immobiliendarlehens dar. Die Vertragslaufzeit kann bei der Risikolebensversicherung frei gewählt werden (kapitalbildende LV in der Regel mindestens 12 Jahre wegen der steuerlichen Behandlung) und eine Kündigung kann mit der Frist von einem Monat zum nächsten Monatsende jederzeit während der Laufzeit ausgesprochen werden. Ist eine Absicherung also nicht mehr in gleichem Maße nötig, kann die Versicherungssumme grundsätzlich verringert, oder der Vertrag gänzlich beendet werden.

Kapitallebensversicherung


Dieser Klassiker sorgt neben der Absicherung im Todesfall für den Aufbau von Kapital im Alter. Hierbei gibt es verschiedene Modelle, das sich über die Vertragslaufzeit aufbauende Kapital anzulegen.

Steuerliche Behandlung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Vertragsbeginn nach dem 01.01.2005


Um mit dem weitläufigen Vorurteil der hohen Steuerabgaben bei dieser Versicherungsform aufzuräumen, hier ein kleines Rechenbeispiel: Bei Auszahlung einer klassischen Kapitallebensversicherung müssen (für Verträge die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden) 50% der Erträge,  bei Auszahlung zum Ablauf  frühestens zum 60 Lebensjahr, dem individuellen Steuersatz unterworfen werden –. Würde also eine Leistung in Höhe von 100.000,- € ausgezahlt werden, von denen 60.000,- € eingezahlte Beiträge sind und 40.000,- € die erzielten Erträge, dann müßten 50% aus 40.000,- €, also 20.000,- € der individuellen Steuer unterworfen werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von beispielsweise 26% betrüge die steuerliche Belastung somit 5.200,- €. Im Rahmen dieses Beispiels stünden also 94.800,-Euro zur freien Verfügung. 

Die Kapitallebensversicherung kann auch mit einer Berufsunfähigkeits- und/oder Beitragsbefreiungsversicherung kombiniert werden. Siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gerne bieten wir Ihnen neben den klassischen Produkten auch die Variante der fonds-
gebundenen Anlage, die Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Laufzeit Ihres Vertrages an den Entwicklungen der Finanzmärkte zu partizipieren.