Privathaftpflichtversicherung
Solange es sich hierbei um eine kleinere Schadenssumme handelt, ist dies grundsätzlich nicht weiter problematisch. Aber was wäre, wenn Sie z.B. beim Fahrradfahren versehentlich einen Passanten anfahren würden, und dieser einen bleibenden Schaden davontragen würde? Wären Sie finanziell in der Lage, einen solchen Schaden zu tragen? Oder umgekehrt, würden Sie als Geschädigter nicht auch wollen, dass der Unfallverursacher eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung unterhält, wenn er den Ihnen entstandenen Schaden nicht aus eigenen Mitteln ersetzen kann? Und was würden Sie sagen, wenn wir Sie tatsächlich dagegen versichern könnten, dass ein Schadenverursacher Ihnen den verursachten Schaden nicht ersetzen kann, weil er keine Privathaftpflichtversicherung unterhält?
Worauf Sie achten sollten
Die Privathaftpflichtversicherung unterscheidet Singles und Familien. Der Singletarif findet grundsätzlich Anwendung bei Alleinstehenden, während der Familientarif im Allgemeinen bei Paaren (auch nicht verheiratete), Familien oder Alleinstehenden mit Kindern Anwendung findet. Das gelegentliche Reiten von Pflegepferden oder unentgeltliche Ausführen von Hunden und diverse Nebenrisiken gelten je nach Produktwahl hierbei grundsätzlich als mitversichert.
