Glasversicherung
Ihre Wohnung oder Ihr Haus hat viele Glasflächen, oder Ihre Möbel bestehen zu Teilen aus Glas?
Dann empfehlen wir den Abschluss einer Glasversicherung.. Eine Glasversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Beschädigung an vorgenannten Glasflächen wie z.B. Fenster oder Terrassentüren, Wintergartenverglasungen, aber auch Glastischplatten oder Vitrinenverglasungen. Deckung besteht in der Regel auch dann, wenn Sie den Schaden versehentlich selbst verursacht haben.
Vom Versicherungsschutz sind dabei regelmäßig auch Schäden an Glaskeramikkochflächen (Ceranfeldern) umfasst.
Worauf Sie achten sollten
Sind Sie Mieter von Wohnräumen? Dann sind Schäden, die Sie an den gemieteten Glasflächen verursachen nicht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert. Solche Schäden können nur über eine Glasversicherung mitversichert werden. Kunststoffscheiben wie Plexiglas sind im Rahmen der Glasversicherung mitversichert. Scheiben, die größer als 10 qm sind, müssen separat versichert werden, genauso wie künstlerisch bearbeitete Glasflächen oder Spezialverglasungen. Gebogene Scheiben, Hohlgläser (Trinkgläser, Glasschüsseln etc.) und Beleuchtungskörper aus Glas sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
