Pflegeergänzungsversicherung

Eine Pflegeversicherung wird auch Pflegepflichtversicherung genannt, denn sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen in der Regel jedoch nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Kosten für angemessene Leistungen im Ernstfall zu begleichen. Daher können Sie über den privaten Versicherungsmarkt die Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung zusätzlich aufstocken.

Der Staat ist berechtigt, im Pflegefalle die Vermögenswerte der betroffenen Person und selbst die der Kinder dieser Person (eingeschränkt) für die Deckung der Pflegekosten heranzuziehen, bevor der Staat selbst für die Kosten aufkommt.

Mit einer Pflegeergänzungsversicherung können Sie so dafür sorgen, dass bereits erwirtschaftete Vermögenswerte nicht vom Staat aufgezehrt werden, sondern die Kosten einer Pflegebedürftigkeit durch die getroffene private Vorsorge abgedeckt werden können.

Eine Pflegeergänzungsversicherung unterteilt sich in den Bereich der ambulanten- und der stationären Pflege.

Die Absicherung der Pflegebedürftigkeit kann wahlweise über ein frei festzulegendes Tagegeld erfolgen.

Hierbei können Sie je Pflegestufe das gewünschte Tagegeld in seiner Höhe selber festlegen und so etwaige andere Versorgungen wie Renten /Pensionen oder sonstige Einnahmen in die Gesamtbetrachtung einbeziehen und den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Alternativ kann die zu erbringende Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung prozentual durch eine private Pflegezusatzversicherung aufgestockt werden. Hierbei können Sie in verschiedenen Schritten prozentual von 10 - 200 % die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch eine Zusatzabsicherung aufstocken.  

Weitere Infos finden sie im aktuellen Artikel den die Menge & Menge OHG für ein regionales Presseformat verfasst hat.

 

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