Krankentagegeld
Ein Angestellter genießt derzeit in der Regel eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zum 42. Tag (6 Wochen). Hiernach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Versorgung, allerdings nur in gekürzter Form (ca. 65 % des letzten Bruttoeinkommens).
Als Angestellter können Sie mit der privaten Krankentagegeldversicherung die Lücke zwischen gekürzter Lohnfortzahlung und eigentlichem Einkommen schließen.
Ein Selbständiger genießt in der Regel an dieser Stelle keinen vergleichbaren Schutz von staatlicher Seite. Sollten Sie also krankheitsbedingt länger ausfallen, sind Sie auf eine private Vorsorge angewiesen.
Mit einem Krankentagegeld können Sie diese Lücke ausgleichen und somit sicherstellen, dass Sie auch bei längerer Krankheit finanziell versorgt sind. So kann beispielsweise die Zahlung des Krankentagegeldes gestaffelt nach Wochen ab dem 7. Tag, nach 14 Tagen etc. vereinbart werden. Oft empfiehlt sich auch eine Staffelung des Krankentagegeldes.
Ein Beispiel hierfür: nach dem 14. Tag Krankheit in Folge werden 50,-€ pro Tag als versicherte Leistung abgesichert, und nach dem 28. Tag der gleichen Krankheit in Folge nochmals 50,-€ pro Tag. So erhalten Sie ab dem 28. Tag insgesamt 100,-€ pro Tag.
Durch eine Staffelung gestaltet sich jedoch der Beitrag niedriger: Die Belastung ist also niedriger als bei einer direkten Versicherung für ein Tagegeld von 100,-€ pro Tag ab dem 14. Tag.
