Rüruprente

Seit Anfang 2005 existiert neben der Riester-Rente eine zusätzliche Variante der vom Staat unterstützten Altersvorsorge: Die so genannte Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag und ist an das staatliche Rentenmodel angelehnt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder zur Riester-Rente* (* Kapitalwahlrecht nur für max. 30% des vorhandenen Kapitals zum Endalter) gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, der angesparte Betrag kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern dient einer monatlich auszuzahlenden Leibrente. Die Beiträge zu dieser Altersversorgung können jedoch je nach Voraussetzung in Teilen steuermindernd  angesetzt werden**. Leistungen aus dieser Versorgung sind dann regelmäßig im Alter zu versteuern. 

**(Von 2005 an mit 60% beginnend und bis 2025 in 2% Schritten auf 100% ansteigend, können die Beiträge zur Rürup-Rente regelmäßig steuerlich  in Ansatz gebracht werde. Hierbei gilt: Maximal 20.000,- € im Jahr pro Person unter Anrechnung etwaiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung oder anderer vergleichbarer Versorgungswerke und eventueller Beiträge zu anderen Vorsorgeverträgen im Rahmen der Freibeträge)

Die Rürup-Rente kann in begrenztem Maß mit einer Berufsunfähigkeits- oder Beitragsbefreiungsversicherung kombiniert werden (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung).

Gerne bieten wir Ihnen neben den klassischen Produkten auch die Variante der fonds-gebundenen Anlage, die Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, über die Laufzeit Ihres Vertrages an den Entwicklungen der Finanzmärkte zu partizipieren.