Berufsunfähigkeits-Versicherung
Ein Baustein, der mit gutem Grund zu den elementar wichtigen Verträgen der persönlichen Absicherung gezählt wird, ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung. Denn diese zahlt grundsätzlich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer täglichen gewerblichen Tätigkeit teilweise oder gar nicht mehr nachkommen können in der monatlichen Form einer Rente.
Eine Beeinträchtigung muss dabei bei mindestens 50% liegen und vom Arzt Ihres Vertrauens attestiert werden. Können also nachweislich nicht mehr als 50% der Dinge, die täglich im Beruf verricht werden müssen, ausgeführt werden, löst dies die vereinbarte Rente aus.–
Bei der Definition „berufsunfähig“ geht es immer um das konkrete Berufsbild: Wenn beispielsweise ein Bäcker an einer Mehlallergie erkrankt, dann kann das bis zu 100% Berufsunfähigkeit bedeuten, weil er den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn er in seinem Alltagsleben vollkommen unbeeinträchtigt ist und sein normales Leben weiterführt. Er könnte sogar einen anderen Beruf ausüben, so lange die Summe aus Berufsunfähigkeitsrente und neuem Einkommen die Höhe des alten Gehalts nicht übersteigt.
Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Lebens- / Rentenversicherung
Handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversorung (BUZ) in Verbindung mit einer Renten- oder Lebensversicherung, sichert dieser Tarif im Falle einer Berufsunfähigkeit zusätzlich vor einer möglichen Überschuldung durch die zu leistenden Beiträge für den Hauptvertrag der Vorsorgeversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung auch Rürup-Rente und weitere) ab. Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden dann nicht nur die monatliche Rente, sondern auch die mit dem Zusatztarif abgesicherten Beiträge zum Hauptversicherungsvertrag erstattet. Die mit dem Zusatztarif abgesicherten Verträge laufen also beitragsfrei weiter - und das regelmäßig bei einer jährlichen Anpassung an die Inflationsrate um 5%(wahlweise auch höher).
